AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Alle Lieferungen der Firma TRENDY SPORT GmbH & Co.KG erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma TRENDY SPORT GmbH & Co. KG diese in schriftlicher Form bestätigt.

 

1. Angebot, Preis

Die Angebote sind freibleibend. Es gelten jeweils die am Tage der Bestellung geltenden Preise. Haben sich die Preise geändert, so wird dies in der Auftragsbestätigung bekanntgegeben, eine Preisberichtigung bleibt vorbehalten, Die Preise beinhalten die Verpackung, nicht aber die Transportkosten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Verpackung wird nicht zurüclgenommen. 

 

2. Neuerscheinungen

Kataloge, Prospekte, Preislisten, Liefer- und Zahlungsbedingungen verlieren bei Neuerscheinung ihre Gültigkeit.

 

3. Versand und Frachtkosten

Frachtkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers. Bei Nichtannahme von Warensendungen trägt der Besteller die hierdurch entstehenden Kosten. 

 

4. Zahlung

Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum eingehen. Bei Überschreitung des gewährten Zahlungszieles ist TRENDY SPORT GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem geweilig gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Besteller ist nicht berechtigt, den Kaufpreis wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht aus diesem Vertragsverhältnis herrühren, zurückzubehalten. Ein Aufrechnungsrecht besteht nur, wenn es sich hierbei um einen unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Anspruch handelt. 

Ansonsten ist die Aufrechnung mit Gegenanfrderungen ausgeschlossen. 

 

5. Mängelrügen

Mängerügen müssen innerhalb einer Woche schriftlich bei der Firma TRENDY SPORT GmbH & Co. KG eingehen. TRENDY SPORT GmbH & Co. KG kann nach eigener Wahl kostenfrei nachbessern oder neu liefern, wenn der Besteller nachweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transporteur vorlag. Bei Fremdenerzeugnissen beschränkt sich die Haftung vom TRENDY SPORT GmbH & Co. KG auf die Abtretung der TRENDY SPORT GmbH & Co. KG dem Unterlieferanten gegenüber zustehenden Gewährleistungsansprüche. 

Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Mangelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung und bei Schöden, die durch unsachgemäße Lagerung, Behandlung, Verwendung oder ähnliches eintreten. Das gleiche gilt für sonstige nach Gefahrübergang liegenden Umstände, die ohne Verschulden von TRENDY SPORT GmbH & Co. KG enstanden sind. Erfolgte die Mangelrügen zu Unrecht kann TRENDY SPORT GmbH & Co. KG die ihr enstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt verlangen. Soweit der Besteller die Ware weiterveräußert hat, bestehen Ansprüche gegen TRENDY SPORT GmbH & Co. KG nur in dem Rahmen der zwischen dem Besteller und TRENDY SPORT GmbH & Co. KG vereinbart wurde. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Folgeschäden oder entgangenem Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder wenn zwingend gehaftet wird. Der Besteller ist nicht berechtigt seine Vertragsrecht ohne schriftliche Zustimmung von TRENDY SPORT GmbH & Co. KG an Dritte zu übertragen. 

 

6. Inkasso

Vertreter der Firma TRENDY SPORT GmbH & Co. KG sind ohne schriftliche Bestätigung nicht berechtigt, Rechnungsbeträge in Empfang zu nehmen. 

 

7. Annahmeverzug

Wird die Ware nicht an- bzw. abgenommen, ist die Firma TRENDY SPORT GmbH & Co. KG berechtigt, diese gegen Kostenersatz einzulagern. Der Kaufpreis ist nach Ablauf der Abholungsfrist zur Zahlung fällig. Bei Nichtabnahme der Ware durch den Besteller ist die Firma TRENDY SPORT GmbH & Co. KG ausdrücklich berechtigt, pauschal 30% des Kaufpreises als Aufwand- und Beschaffungskosten, bzw. als entgangenen Gewinn zu berechnen. 

 

8. Versand, Erfüllung

Die Firma TRENDY SPORT GmbH & Co. KG ist berechtigt, falls nicht anders vereinbart, die Versandart selbst auszuwählen. Die Transportgefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Versandlager der Firma TRENDY SPORT GmbH & Co. KG verlassen hat. Mit Übergabe an den Transporteuer gilt die Leistung als erbracht. 

 

9. Verhalten bei Transportschäden

 Erkennbare Schäden bei der Auslieferung sind dem Transporteuer sofort anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 4 Tagen beim jeweiligen Transportunternehmen und der Firma TRENDY SPORT GmbH & Co. KG angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist und der Abwicklung ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Darüber hinaus gelten die jeweiligen Transport- und Lieferbedingungen der beauftragten Frachtunternehmen. 

 

10. Leistungszeit 

TRENDY SPORT GmbH & Co. KG ist in besonderen Fällen berechtigt, die vereinbarte Lieferzeit um bis zu 6 Wochen zu verlängern, insbesondere, wenn fristgerechte Lieferung durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik oder ähnliche Ereignisse nicht möglich sind. In solchen Fällen wird die Überschreitung des Liefertermins bekanntgegeben. Kann der vereinbarte Liefertermin auch nach schriftlicher Neufestsetzung nicht eingehalten werden, ist der Kunde berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Verzögerung durch TRENDY SPORT GmbH & Co. KG zu vertreten ist. Der Leistungstermin verschiebt sich ebenfalls, wenn der Besteller mit seiner Zahlungs- oder sonstigen Verplfichtung in Rückstand ist mindestens um die Dauer des Zustands. 

 

11. Eigentumsvorhalt

TRENDY SPORT GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum am sämtlichen gelieferten Waren vor, bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen und Begleichung eines etwaigen sich zu Lasten des Bestellers ergebenden Kontokorrentsaldos. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen gezahlt ist. Wiederverkäufer dürfen die gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterverkaufen. Die aus dem Weiterverkauf sicherungshalber bis zur Bezahlung der gesamten Forderungen aus den Geschäftsverbindungen und Begleichung eines etwaigen zu seinen Lasten stehenden Kontokorrentsaldos an TRENDY SPORT GmbH & Co. KG ab. Bei Pfändungen oder ähnlichen Beeinträgtigungen der Eigentümerstellung von TRENDY SPORT GmbH & Co. KG hat der Besteller TRENDY SPORT GmbH & Co. KG sofort schriftlich zu benachrichtigen. Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Besteller zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht berechtigt. Bei Pflichtverletzung ist TRENDY SPORT GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, der Besteller ist zur Herausgabe des Liefergegenstandes verpflichtet. 

 

 12. Mündliche Absprachen

Mündlich getroffene Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, insofern diese nicht in schriftlicher Form bestätigt wurden. 

 

13. Schriftform 

Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die der Firma TRENDY SPORT GmbH & Co. KG gegenüber abzugeben sind, bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen aus diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Ersatzweise gelten die geweiligen gesetzlichen Grundlagen. 

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Zwischen der Firma TRENDY SPORT GmbH & Co. KG und dem Kunden gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Als Gerichtsstand zwischen den Vertragsparteien gilt Nürnberg. 

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